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Infobrief des Stadtverordneten Michael Brogl, Stadtverordnetenversammlung Neu-Isenburg

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Ausgabe 02/2012

Infobrief des Stadtverordneten Michael Brogl, Stadtverordnetenversammlung Neu-Isenburg

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Anfrage zum Thema Kinderbetreuung                                                                                                                               

Mit der Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wurde die Rechtsgrundlage für einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 1. August 2013 auch für Kinder unter 3 Jahren geschaffen. Gleichzeitig stellte der Bund ein Sondervermögen bereit, um Länder und Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen. Die Investitionsmittel des Bundes werden durch die Bundesländer nach landesspezifischen Richtlinien verwaltet und bewilligt. Eine Beteiligung der Länder und Kommunen (Drittelung der Investitionskosten) muss dabei erfolgen. In der Öffentlichkeit wurden in den letzten Monaten vermehrt Zweifel geäußert, ob der Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung für Kinder unter 3 Jahren tatsächlich ab 1. August 2013 eingelöst werden kann. Der zweite Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes der Bundesregierung sieht in vielen Regionen dringenden Handlungsbedarf, um das Ausbauziel zu erreichen.Der Städtetag geht stellenweise von einem Betreuungsbedarf von 50%-60% bei den U3-Jährigen aus, also einer wesentlich höheren Quote, als die von der Bundesregierung angestrebten 35%. Gleichzeitig weist er auf den bereits bestehenden Fachkräftemangel hin. In der Folge erwartet der Städtetag, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung der U3-Jährigen nicht gewährt werden kann und befürchtet Schadensersatzklagen aus den betroffenen Familien.

Vor diesem Hintergrund habe ich an den Magistrat der Stadt Neu – Isenburg eine Anfrage zur aktuellen Betreuungssituation in Neu-Isenburg gestellt. Sie umfasst u.a. Fragen zur Quote der U3 Betreuung,
zu U3 Betreuungsplätzen die zur Erfüllung der gesetzlichen Quote 
noch geschaffen werden müssen oder auch über die Verlaufsplanung zur U3 Kinderbetreuung.


Prüfantrag Erledigt

Der von mir gestellte Prüfantrag, „Rathaus-TV“, der im Frühling des vergangenen Jahres einstimmig von der Stadtverordnetenversammlung (StVV)  verabschiedet wurde, ist nun durch juristische Prüfung und Diskussion im Ältestenrat behandelt worden. Er ist durch das Vorliegen, von durch Verwaltungsgerichte gefällte Urteile, die es juristisch als bedenklich ansehen Kommunalpolitiker bei Reden im Plenum aufzuzeichnen, da sie sich bei ihren Reden nicht frei entfalten können, als nicht umsetzbar verworfen worden.

Der Antrag hatte zum Inhalt, die Sitzungen der StVV via Livestream im Internet zu übertragen und auf der Homepage der Stadt zu archivieren.



Tastaturstaubsauger als Weihnachtsgeschenk

Es ist immer schön, ein Weihnachtsgeschenk zu bekommen. Dieses Jahr erhielten die Stadtverordneten einen Tastaturstaubsauger, der durch USB Anschluss mit Strom versorgt wird. Leider hat er sich in der praktischen Nutzung als äußerst ineffizient erwiesen. Staub und Dreck blieben der Tastatur erhalten. Ich nutze dann doch lieber nach wie vor antistatische Putztücher. 

Humor
Zwei Politiker auf dem Weg zu einer Sitzung:
"Was sagten Sie neulich in Ihrer Rede zur Rentenreform?"
"Nichts."
"Das ist mir klar, aber wie haben Sie es formuliert?"


Am Stammtisch: "Ich liebe Politiker auf Wahlplakaten. Sie sind tragbar, reden kein dummes Zeug und sind leicht zu entfernen!"

Vor dem Kanzleramt ist ein Rentner gestürzt.
Der Bundeskanzler hilft ihm auf und sagt: "Dafür müssen Sie mich das nächste Mal wählen."
Antwortet der Rentner: "Ich bin auf den Rücken gefallen - nicht auf den Kopf!"


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