Für DIE LINKE. ist die Stellungnahme der Stadt Neu-Isenburg zur Lärmobergrenze unzureichend

Edgar Schultheiß

Mit der Drucksache 18/0441 wird den Stadtverordneten am 08.03.2016 in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Verkehr die Stellungnahme der Stadt Neu-Isenburg zur
geplanten Lärmobergrenze am Flughafen Frankfurt am Main zur Beschlussfassung vorgelegt.

Grundsätzlich ist auch DIE LINKE. für eine Verminderung des Fluglärms. Die Linksfraktion in der Stadtverordnetenversammlung hält aber die Stellungnahme der Stadt Neu-Isenburg zu dem von  Minister Tarek Al-Wazir präsentierten Vorschlag für eine Lärmobergrenze (LOG) für den Flughafen Frankfurt am Main für unzureichend.

Wie bereits bei der Vorlage eines ersten Entwurfs in der AG Flughafen der Stadt Neu-Isenburg wurden aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. Neu-Isenburg einige Aspekte der Ursachen und Auswirkungen des Fluglärms nur unzureichend in dem Schriftstück berücksichtigt.  Die von dem Vertreter der LINKEN vorgeschlagenen Änderungsvorschläge zu der Stellungnahme wurden leider nur partiell umgesetzt.
DIE LINKE. vermissen eine Aussage, dass in den Flächen der Hochbetroffenen bzw. der Höchstbetroffenen Gebiete in der Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr ein uneingeschränktes Nachtflugverbot mit einem Dauerschallpegel von 0 dB(A) gelten sollte. Ein Verweis auf einen ähnlichen Beschluss aus dem Jahre 2012 ist aus Sicht der LINKEN nicht ausreichend

Das von der hessischen Landesregierung vorgeschlagene Modell der Bemessung ist generell kritisch zu sehen. Der statistische Dauerschallpegel, also das gemittelte Lärmaufkommen über einen gewissen Zeitraum, hat wenig mit dem tatsächlichen Lärmempfinden der belasteten Menschen zu tun. Dafür müssten auch die örtlichen Lärmspitzen, beispielsweise bei Starts, gezielt betrachtet und begrenzt werden.

Weiterhin vermisst der Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Edgar Schultheiß, eine Begrenzung der Flugbewegungen auf ein Maß unter dem heutigen Niveau. „Wir fordern zusammen mit den Bürgerinitiativen 380.000 Flugbewegungen im Jahr“. Wie Schultheiß weiter ausführt, kann die von der Stadt Neu-Isenburg geforderte Lärmreduzierung nur dann eintreten, wenn gleichzeitig keine Erhöhung der Flugbewegungen erfolgt. Da keine Dynamisierung nach unten - also die stetige Senkung der Lärmgrenze - vorgesehen ist, wird die technische Entwicklung hier auch zukünftig eine Zunahme der Flugbewegungen ggf. sogar über die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten 701.000 Flugbewegungen ermöglichen.

Es hilft nichts, wenn die Fluggesellschaften dazu animiert werden, leisere Flugzeuge einzusetzen, diese aber in viel dichterer Taktung über Neu-Isenburg fliegen. Um den Dauerlärmpegel möglichst nicht weiter ansteigen zu lassen, muss es eine Begrenzung der Flugbewegungen geben. „Es ist kaum damit zu rechnen, dass der gesamte Flugverkehr in Zukunft mit Segelflugzeugen abgewickelt werden kann“ – so der Fraktionschef der LINKEN zum Abschluss.