Finanzpoker auf dem Rücken arbeitswilliger Geflüchteter - DIE LINKE. im Kreistag Offenbach verurteilt die massive Gebührenerhöhung für die Unterbringung von Geflüchteten

Mit einem Brief an alle demokratischen Kreistagsfraktionen schlug der Seligenstädter Arbeitskreis FLIDUM, deren Mitglieder ehrenamtlich Geflüchteten bei Spracherwerb und Integration helfen, Anfang dieser Woche Alarm. Der Grund: Durch eine drastische Gebührenerhöhung bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, von 194€ auf nun 375€ pro Person, werden Geflüchtete unverhältnismäßig stärker belastet und wichtige Anreize zur Integration durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit völlig konterkariert.

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Rückblick: Am 20.06.2018 findet im Kreistag eine der längsten Sitzungen dieser Legislaturperiode statt, nachdem die Große Koalition mit 12 Jahren Verspätung endlich einen neuen Schulentwicklungsplan (SEP) vorlegt. Was dabei keiner ahnt: Im Schatten der Mammutdebatte wird dem Gremium danach eine scheinbar harmlose Satzungsanpassung für Gemeinschaftsunterkünfte vorgelegt. Kaum eine der ehrenamtlich tätigen Fraktionen hat die Chance sich neben dem SEP dieser Satzung vertiefend zu widmen und so wird der Vorschlag gebilligt – wobei GRÜNE, LINKE. und FL-NEV ihre Zustimmung verweigern. Das dicke Ende: In der 2. Anlage wird die Nutzungsgebühr für Geflüchtete schließlich verdoppelt!
„Diese Vorgehensweise ist aus unserer Sicht ungeheuerlich“, ärgert sich Jona Löbcke, Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion DIE LINKE. „Die Verantwortlichen haben sich bewusst und schamlos die Situation zu Nutze gemacht, um dieses Thema möglichst reibungslos durch den Kreistag zu boxen!“ Dabei ist der LINKEN.-Fraktion bewusst, dass es eigentlich darum geht, mehr Geld vom Bund einzutreiben. Mit dem hessischen Landesaufnahmegesetz dürfen Kommunen schließlich seit Anfang des Jahres die Gebühren für die Unterbringung anpassen und erhöhen, die in der Regel vom Bund gezahlt werden.
„Erwerbstätige Geflüchtete werden dabei einfach zu Bauernopfern in einem unwürdigen Finanzpoker zwischen Bund, Land und Kommunen“, erklärt Löbcke. „Denn im Falle einer Erwerbstätigkeit ist die Gebühr selbstverständlich vom Arbeitseinkommen zu bezahlen. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet das eine „Nutzungsgebühr“ von 1.500€ monatlich, wohlgemerkt in Mehrbettzimmern mit Gemeinschaftstoiletten, -duschen und -küchen. Das ist schlimmer als jeder Mietwucher!“  
Dabei arbeiten die meisten erwerbstätigen Geflüchteten im Niedriglohnbereich und erzielen Einkommen von 900-1.200€ monatlich oder weniger bei Teilzeittätigkeit. Für die Fraktion ist diese Handhabe völlig inakzeptabel. Sie beantragt für die kommende Kreistagssitzung am 31.Oktober die Einführung einer Härtefallregelung. „Wenn Geflüchtete erwerbstätig werden und für ihre Unterbringung selbst zahlen wollen, müssen sie von der Gebührenerhöhung ausgenommen werden, um diese unverhältnismäßige Belastung zu verhindern!“
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Jona Löbcke | Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion DIE LINKE.
Erik Wolf | Wissenschaftlicher Referent